Schulungen

Ausbildungsgrundsatz

Der didaktische Grundsatz besteht darin, dass AEB ausschliesslich für das Ereignis instruiert und ausbildet.

Die Instruktionen und Ausbildungen schützen das höchste Gut eines Unternehmens, nämlich den Mitarbeiter.

 

Der Methodische Grundsatz ist in drei Phasen aufgegliedert.

  • Lernen ist aktives Handeln. AEB will nicht mit Anforderungen an die Sicherheit in das Kerngeschäft eines Unternehmens Firma eindringen.
  • Vom Einfachen zum Anspruchsvolleren und vom Bestehenden zum Wünschenswerten, denn kontinuierliche Entwicklungen haben nachhaltige Wirkung.
  • In Teilschritten vorgehen. Von der Tonleiter zum Konzertunterricht zur Uraufführung.

Der Antrieb dazu heisst ‚Motivation’. AEB will nicht Wissen vermitteln, sondern im Rahmen der Bewusstseinserweiterung, Sicherheit und Automatismen in der Ausführung einzelner Handlungsabläufe trainieren.

 

Es gibt keine Standardlösungen, wie es auch keine Standardmenschen gibt. Individuelle Lösungen sind besser, den Verhältnissen und den gegebenen Umständen angepasst und kostengünstiger. Das Unfallversicherungsgesetz will; das Arbeitsgesetz will; die Brandschutznorm will; dass Betriebe punkto Sicherheit etwa den folgenden Wortlaut umsetzen: ‚Der Arbeitgeber hat alle Massnahmen zu treffen, die nach den Erfahrungen notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar sind’.

 

Sicherheit muss zum Bestandteil einer Dienstleistung oder eines Produktes gehören.

 

Wer über Sicherheit witzelt, hat aber immerhin die Chance, dass sein Name einmal in einem der zahlreichen Unfallbericht steht.